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I. Geltung 

1. Die nachbar media GmbH, im Folgenden „NM“ genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für alle Rechtsbeziehungen zwischen NM und dem Kunden gelten die nachstehenden AGB. Dies ist auch dann der Fall, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, auch nicht bei Kenntnis. Sofern im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, muss dies Ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Demzufolge bedarf es keines weiteren Widerspruchs von NM gegen die AGB des Kunden. 

3. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Bedeutung des Schweigend erfolgt in der Verständigung mit dem Kunden. 

II. Vertragsschluss 

1. Angebote von NM sind freibleibend und unverbindlich. 

2. Eine Angebotsabgabe erfolgt, indem NM seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch an den Kunden übermittelt. Ein Vertragsschluss zwischen NM und dem Kunden kommt dann zustande, wenn das Angebot von NM schriftlich oder per E-Mail durch den Kunden angenommen wird. 

3. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte, aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst, ist seitens NM möglich. Zudem ist NM dazu berechtigt sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu Bedienen. 

III. Kündigung, Laufzeit 

1. Sollte der Vertrag eine Laufzeit beinhalten, so ist diese im Vertrag vermerkt. Der Vertrag gilt über diese Laufzeit als fest geschlossen. 

2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich zwischen NM und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht durch einer der Vertragsparteien, spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeigt, gekündigt wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

IV. Social-Media-Kanäle 

1. Der Kunde wird von NM bereits vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Instagram, Tiktok im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, sowohl Werbeanzeigen als auch Werbeauftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Eine Verpflichtung der Anbieter, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten, bleibt daher aus. Demzufolge besteht ein nicht kalkulierbares Risiko von NM, dass sowohl Werbeanzeigen als auch Werbeauftritte grundlos entfernt werden. 

2. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Social-Media-Nutzers wird von den Plattformanbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, allerdings erfolgt auch im Beschwerdefall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Demnach kann eine Wiedererlangung des rechtmäßigen, ursprünglichen Zustandes einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese Nutzungsbedingungen der Anbieter stellen die Grundlage dar auf der NM arbeitet, eine Einflussnahme von NM findet daher nicht statt. Dies wird im Auftragsverhältnis zum Kunden zugrunde gelegt. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen/bestimmen. 

3. Der Auftrag des Kunden wird nach bestem Wissen und Gewissen von NM ausgeführt, wobei ebenso beabsichtigt wird die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Eine jederzeitige Abrufbarkeit der 

beauftragen Kampagne kann von NM nicht gewährleistet werden. Grund hierfür ist, dass eine Entfernung der Inhalte aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen, sowie der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers Rechtsverletzungen zu behaupten, erreicht werden kann. 

V. Konzept- und Ideenschutz 

Wurde NM bereits vorab von einem potenzielle Kunde eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt NM dieser Einladung bereits vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: 

1. Ein Vertragsverhältnis, der sog. Pitching-Vertrag, wird bereits durch die Einladung des potenziellen Kunden und deren Annahme durch NM geschlossen. Diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 

2. Obwohl NM noch keine Leistungspflichten übernommen hat, erkennt der potenzielle Kunde bereits an, dass NM mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt.-… 

3. Der Schutz des Urheberrechtsgesetztes erstreckt sich dabei über die grafischen und sprachlichen Teile des Konzepts, sofern Werkhöhe erreicht wird. Eine Bearbeitung und Nutzung der Konzeptteile ist dem potenziellen Kunden ohne die Zustimmung von NM bereits auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 

4. Werberelevante Ideen des Konzeptes, deren Werkhöhe nicht erreicht wird, unterliegen nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Allerdings handelt es sich bei derartigen Ideen um Impulse, diese am Anfang jedes Schaffensprozesses stehen und somit als initiale Idee für alles später Hervorgebrachte dienen und als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden kann. Folglich sind wegweisende Konzeptelemente, deren Eigenart der Vermarktungsstrategie des potenziellen Kunden eine charakteristische Prägung verleihen, geschützt. Ideen im Sinne dieser Vereinbarung stellen insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Werbemittel, Illustrationen, Grafiken etc. dar, auch wenn die Erreichung einer Werkhöhe ausbleibt. 

5. Im Rahmen des Konzepts, ist eine wirtschaftliche Verwertung oder Nutzung sowie das Verwerten oder Nutzen lassen der von NM präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages vom potenziellen Kunden zu unterlassen. 

6. Gesetzt dem Fall, das der potenzielle Kunde der Ansicht ist, dass er bereits vor der Präsentation und darin enthaltenen Ideen von NM auf die präsentierten Ideen gekommen ist, hat er diesen Umstand NM binnen 14 Tagen nach dem Präsentationstag via E-Mail unter Anführung von Beweismitteln mitzuteilen. Die Beweismittel müssen eine zeitliche Zuordnung erlauben. 

7. Tritt allerdings ein gegenteiliger Fall ein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass NM dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert und konzipiert hat. Sofern eine Verwendung der Idee(n) durch den Kunden stattgefunden hat, ist anzunehmen, dass NM entsprechend verdienstlicht wurde. 

8. Eine Verpflichtungsbefreiung von der voranstehenden Bedingung ist für den potenziellen Kunden möglich, sofern er einer angemessenen Entschädigungszahlung (zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer) an NM leistet. Die Befreiung tritt jedoch erst ein, wenn die Zahlung in Höhe der vollständige Entschädigungssumme bei NM eingegangen ist. 

VI. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 

1. Der Umfang der von NM zu erbringenden Leistungen erstreckt sich aus der im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung, einer allfälligen Auftragsbestätigung durch NM oder den allfälligen Angebotsunterlagen. 

2. Für nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes Bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch NM. Bei der Auftragserfüllung, innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens, verfügt NM über Gestaltungsfreiheit. 

3. Alle Leistungen von NM, insbesondere Reinzeichnungen, Kopien, Vorentwürfe, Abdrucke, Skizzen, sowie elektronische Dateien, bedürfen der Überprüfung und Freigabe des Kunden. Die Überprüfung und Freigabe der Leistungen haben binnen drei Werktagen durch den Kunden zu erfolgen. Im Falle einer Fristüberschreitung, gelten die von NM erbrachten Leistungen als vom Kunden genehmigt. 

4. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Information sind vollständig und zeitgerecht von dem Kunden an NM zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich NM gegenüber, alle für die Auftragsdurchführung bedeutungsrelevanten Informationen mitzuteilen. Die Informationspflicht besteht auch dann, wenn die Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Müssen aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nachträglicher Angaben des Kunden Arbeiten von NM wiederholt werden, ist der dadurch entstandenen Aufwand vom Kunden zu tragen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Arbeiten von NM infolge unvollständiger, unrichtiger oder nachträglicher Angaben des Kunden verzögert werden. 

5. Dem Kunden obliegt das Rechteclearing, dass die Prüfung auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen- sowie sonstige Rechte Dritter umfasst. Bestandteil der Prüfung stellen alle für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen wie beispielsweise Fotos, Logos usw. dar. Hierdurch garantiert der Kunde das die für die Durchführung des Auftrags benötigten Unterlagen eingesetzt werden können und frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung von NM aufgrund bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht, ist auf das Innenverhältnis zum Kunden beschränkt. Werden durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter verletzt, ist die Haftung von NM ausgeschlossen. Tritt der Fall ein, dass NM von einem Dritten aufgrund einer derartigen Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird, hält der Kunde NM klag- und schadlos. Die aus der Inanspruchnahme durch Dritte entstandenen Nachteile für NM, insbesondere Kosten für eine angemessene rechtliche Vertretung, sind anstandslos vom Kunden zu ersetzen. Zudem besteht für den Kunden gegenüber NM die Verpflichtung, sie bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Hierfür werden NM sämtliche, benötigte Unterlagen unaufgefordert durch den Kunden zur Verfügung gestellt. 

6. NM ist für den Zeitraum der Produktion ein sicherer Ort zur Lagerung von nicht benötigtem Equipment zur Verfügung zu stellen. Dieser ist vor Witterung und Zugang durch unberechtigte Dritte zu schützen. 

VII. Termine 

1. Die angegebenen Leistungs-/Lieferfristen gelten als annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Eine verbindliche Terminabsprache muss bereits vor Vertragsschluss vereinbart und schriftlich fixiert bzw. schriftlich von NM bestätigt werden. Eine nachträgliche Fristsetzung unterliegt dem Zustimmungserfordernis von NM. 

2. Verzögert sich die Leistung/Lieferung von NM aus Gründen, die NM nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse oder Ereignisse höherer Gewalt, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Sollten die Verzögerungen aus den oben genannten Gründen länger als drei Monate andauern, sind der Kunde und NM berechtigt zum Vertragsrücktritt berechtigt. 

3. Gesetzt dem Fall NM befindet sich in Verzug, ist ein Rücktritt vom Vertrag nur möglich, nachdem der Kunde NM schriftlich eine nachträgliche, angemessene Frist von 21 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos ohne ein zutun von NM verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Eine Inanspruchnahme ist lediglich möglich, sofern NM nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte. 

4. Eine Vertagung des Produktionstermin, durch den Kunden, ist bis zu einem Zeitraum von 31 Tagen vor Durchführung der Medienproduktion kostenfrei möglich. Ab dem Zeitpunkt in dem NM darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Drehtermin nicht stattfindet, verpflichtet sich der Kunde innerhalb von 72 Stunden 

vor Drehbeginn drei mögliche Ersatztermine vorzuschlagen. Erfolgt die Absage durch den Kunden innerhalb von 31 – 10 Tagen vor Produktionsbeginn, sind 30% der vereinbarten Produktionskosten vom Kunden zu tragen. Tritt der Fall ein, dass der Kunde eine Absage des Drehtermines zwischen 10 Tagen und 48h vor Produktionsbeginn erteilt, sind 50% der vereinbarten Produktionskosten fällig. Erfolgt eine Absage durch den Kunden unmittelbar vor Drehbeginn/Auftragsausführung (48h oder kürzer) wird der volle Satz des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Sollten bereits getätigte Aufwendungen von NM das vereinbarte Honorar überschreiten, sind diese Zusatzaufwendungen ebenfalls an NM zu erstatten. Gesetzt dem Fall, dass sich NM und der Kunde darüber einig sind, dass aufgrund der vorliegenden Wettervorhersagen eine Auftragsausführung nicht, oder nur zu einem Teil zufriedenstellenden Ergebnis liefern würde, wird eine einmalige Terminverschiebung gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Wetterabhängigkeit der Produktion nicht durch alternative Aufnahmegestaltungen umgehen lässt. 

VIII. Vorzeitige Auflösung 

1. NM ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: 

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen verzögert wird, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; 

b) der Kunde, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer nachträglichen Fristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie beispielsweise Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt; 

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von NM weder bereits ist Vorauszahlungen zu leistet noch vor einer Leistung von NM eine taugliche Sicherheit leistet. 

2. Eine Vertragsauflösung ohne Nachfristsetzung des Kunden ist lediglich auch aus wichtigen Gründen möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn NM trotz schriftlicher Abmahnung – mit einer angemessenen, nachträglichen Frist von mindestens 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes – gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt. 

IX. Honorar 

1. Ein Honoraranspruch von NM entsteht für jede einzelne Leistung, sobald sie erbracht wurde. Dies ist nicht der Fall, sofern eine abweichende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. Um bereits vorab eine Deckung ihres Aufwandes zu gewährleisten, ist NM dazu berechtigt Vorschüsse zu verlangen. 

2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Wurde im Einzelfall keine Vereinbarung über das Honorar getroffen, hat NM für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der Kennzeichen- und Urheberrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein Honorar in Höhe von 95€ pro Person und Stunde. 

3. Alle Leistungen von NM, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert vergütet. Alle Barauslagen die NM erwachsen sind, werden durch den Kunden ersetzt. 

4. Kostenvoranschläge von NM sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von NM schriftlich veranschlagt wurden, um mehr als 20 % herangewachsen sind, geht NM seiner Hinweispflicht nach und wir den Kunden über die höheren Kosten in Kenntnis setzen. Bleibt ein Widerspruch des Kunden binnen sieben Tagen nach schriftlichem Hinweis von NM aus und wird gleichzeitig keine kostengünstigere Alternative durch den Kunden bekannt gegeben, gilt die Kostenüberschreitung als vom Kunden genehmigt. Für Kostenüberschreitungen von bis zu 20% besteht keine Erforderlichkeit hinsichtlich 

einer gesonderten Verständigung. Die Überschreitung des Kostenvoranschlags gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. 

5. NM gebührt für all seine Arbeiten das vereinbarte Entgelt. Dies gilt auch für Arbeiten von NM, die vom Kunden, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gebracht werden. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Entwürfe, Konzepte und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an NM auszuhändigen. 

X. Zahlung, Eigentumsvorbehalt 

1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Einzelfall keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Dasselbe gilt für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen die NM erwachsen sind. Die von NM gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts, einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten, im Eigentum von NM. 

2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Zudem verpflichtet sich der in Zahlungsverzug befindliche Kunde NM gegenüber zum Ersatz der entstehenden Mahn- und Inkassogebühren, jedoch nur soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstehenden Kosten umfassen jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

3. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug ist NM berechtigt sämtliche Teilleistungen und Leistungen sofort fällig zu stellen. Dies betrifft auch alle Leistungen und Teilleistungen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge. 

4. Des Weiteren macht NM von ihrem Zurückbehaltungsrecht gebrauch, sodass NM nicht verpflichtet ist weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt und weiterhin bestehen. 

5. Wurde eine Ratenzahlung des noch ausstehenden Betrages vereinbart, so behält sich NM für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern. 

6. Zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von NM ist der Kunde nicht berechtigt. Eine Ausnahme stellt lediglich die schriftliche Anerkennung von NM bezüglich der Forderung des Kunden oder die gerichtliche Feststellung dar. XI. Eigentumsrecht, Nutzungs- und Urheberrecht 

7. Alle Leistungen von NM, einschließlich der aus Präsentationen (z.B. Ideen, Anregungen, Vorentwürfe, Skizzen, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte usw.) sowie auch einzelne Teile aus Präsentationen, bleiben ebenso wie Entwurfsoriginale und einzelne Werkstücke Eigentum von NM und können insbesondere bei Beendigung der Vertragsverhältnisses jederzeit von NM zurückverlangt werden. Das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck erwirbt der Kunde durch Zahlung des Honorars an NM. Sofern nicht gesondert vereinbart, gelten die Nutzungsrechte für die vereinbarte Vertragsdauer (zwei Jahre ab Zahlungseingang). Handelt es sich um Verträge bei diesen wiederkehrende, monatliche Abschlagszahlungen vereinbart wurden, endet der Zeitraum der Nutzungsrechte 31 Tage nach der letzten Zahlung. Die vollständige Bezahlung der von NM in Rechnung gestellten Honorare, ist Voraussetzung für den Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den von NM erbrachten Leistungen. 

8. Änderungen bzw. Bearbeitungen von NM erbrachten Leistungen, sowie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, bedürfen der ausdrücklicher Zustimmung von NM und des Urhebers. Die Zustimmung des Urhebers ist notwendig, sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind 

9. Tritt der Fall ein, dass die Nutzung von Leistungen von NM über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang der Nutzung hinausgeht, ist die Zustimmung von NM zwingend erforderlich. Dies ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist. Für die Nutzung von Leistungen von NM über den ursprünglichen vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus stehen NM und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 

10. Werden Leistungen bzw. Werbemittel von NM, für die sie konzeptionelle oder gestalterische tätig geworden ist bzw. Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Produktionsvertrages weiterhin genutzt, ist zwingend die Zustimmung von NM einzuholen. Dies hat unabhängig davon zu erfolgen, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. 

11. Die Nutzung und Weitergabe zur Ausstrahlung an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung von NM. 

XII. Vertragsstrafe, Schadensersatz 

1. Wird Medienmaterial von NM unberechtigt genutzt, verwendet, wiedergegeben oder weitergegeben, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe fällig. Diese bemisst sich in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars. Weitergehende Schadenersatzansprüche behält sich NM vor. 

2. Im Falle einer Veröffentlichung ist, soweit nicht anders vereinbart, NM als Urheber zu nennen. Wird der Urhebervermerk unterlassen, ist unverständig oder nicht zuordnungsfähig, behält sich NM einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das bereits vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar vor. 

XIII. Kennzeichnung 

1. NM besitzt die Berechtigung bei allen Werbemaßnahmen sowie auf allen Werbemitteln von NM und bestenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. 

2. NM ist berechtigt Referenzhinweise auf eigenen Werbeträgern und auf der eigenen Internet-Website(n), sowie ihren Social-Media-Kanälen, zu führen. Der Hinweis mit Namen und Firmenlogo des Kunden darf auf den oben genannten Trägern, Plattformen, Internet-Website(n) unabhängig davon, ob Geschäftsbeziehungen bestehen oder vormalig bestanden haben, geführt werden. Der jederzeit mögliche, schriftlichen Widerruf des Kunden wird vorbehalten. 

XIV. Datenspeicherung 

Soweit nicht anders vereinbart werden die übergebenen Daten, sowie die Rohdaten für ein Jahr archiviert und gespeichert. Auf Kundenwunsch ist eine weitere, jedoch kostenpflichtige Archivierung der Daten möglich. Dies erfordert die schriftliche Zustimmung beider Vertragsparteien. 

XV. Gewährleistung 

1. Der Kunde hat sämtliche Mängel unverzüglich innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Leistungs-/Lieferungserhalt durch NM anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat schriftlich und unter Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Handelt es sich um verdeckte Mängel, sind diese innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich und unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Bleibt eine Fristgerechte, schriftliche Beschreibung des Mangels bzw. der Mängel aus, gilt die Leistung als vom Kunden genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist ausgeschlossen. 

2. Erfolgt die Mängelrüge des Kunden echtzeitig und ist sie zudem berechtigt, besteht gegenüber NM ein Recht auf Austausch der Leistung/Lieferung oder Verbesserung. Eine Behebung der Mängel wird durch NM in einer angemessenen Frist erfolgen, wobei alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen vom Kunden getroffen werden müssen. NM ist berechtigt von seinem 

Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, sofern die Verbesserung der Leistung unmöglich oder für NM mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Minderungs- und Wandlungsrechte zu. Gesetzt dem Fall die Leistung/Lieferung soll durch NM verbessert werden, obliegt es dem Auftraggeber, ob er die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchführen möchte. 

3. Der Kunde verpflichtet sich eine Überprüfung der Leistung(en) von NM auf ihre rechtliche, insbesondere urheber-, wettbewerbs-, verwaltungs- und markenrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. NM obliegt lediglich die Pflicht zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit ihrer Leistung(en). Im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden ist die Haftung von NM für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden, ausgeschlossen. 

XVI. Haftung und Produkthaftung 

1. Die Haftung von NM, ihre Angestellten, Auftragnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Vermögens- oder Sachschäden des Kunden ausgeschlossen. Dabei ist gleichgültig, ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs oder entgangenen Gewinn, positiver Forderungsverletzung, Unmöglichkeit oder Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Die Beweislast beim Vorliegen von grober Fahrlässigkeit liegt beim Geschädigten. Ist die Haftung von NM ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen von NM. 

2. Sofern NM ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder die Pflicht darauf hinzuweisen für NM nicht erkennbar war, ist jegliche Haftung von NM für Ansprüche, die aus den von NM erbrachten Leistungen gegenüber dem Kunden erwachsen und erhoben worden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ist das nicht erkennen der Hinweispflicht von NM leichter Fahrlässigkeit geschuldet, ist dies für den Haftungsausschluss unschädlich und er bleibt weiterhin bestehen. Die Haftung von NM ist insbesondere ausgeschlossen, für: 

a. eigene Anwaltskosten des Kunden 

b. Prozesskosten 

c. Kosten von Urteilsveröffentlichungen 

d. allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. 

Diesbezüglich hat der Kunde NM klag- und schadlos zu halten. 

3. Werden Schadensersatzansprüche des Kunden nicht innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht, verfallen sie; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von NM. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. 

4. Die Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, obliegt der veröffentlichten Partei. NM übernimmt keinerlei Haftung. 

XVII. Datenschutz 

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, HR-Nummer, UID-Nummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift, Telefon- und Handynummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer und sonstige Adressen des Kunden,) zum Zwecke der Vertragserfüllung, der Betreuung des Kunden sowie für eigene 

Werbezwecke, wie z.B. die Zusendung von Angeboten, Newsletter (in elektronischer und Papierform) und Werbeprospekten, sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Ein Einverständnis des Kunden für die Zusendung von elektronischer Post zu Werbezwecken liegt so lange vor, bis ein Widerruf erteilt wird. Unter Wahrung der Schriftform, kann ein Widerruf der erteilten Zustimmung fortwährend postalisch oder mittels E-Mail an folgende Kontaktdaten erfolgen: 

Nachbar media GmbH 

Timo Nachbar 

Lilienthalstraße 6 

95615 Marktredwitz 

tn@nachbar-media.de 

XVIII. Gerichtsstand 

1. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen NM und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz von NM sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gleichwohl ist NM berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 

2. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in einer Geschlechterform angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Diverse in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. 

XIX. Salvatorische Klausen 

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen davon unberührt. 

Die Rechtswirksamkeit der AGB bleibt auch dann unberührt, wenn die AGB eine Lücke enthalten oder einzelne Bestandteile der AGB unwirksam oder rechtswidrig sind oder werden. An der Stelle dieser unwirksamen Regelung tritt dann eine wirksame, die dem Vertragsinhalt und der Bestimmung am nächsten kommt. Eine Lücke wird mit einer wirksamen und sinnhaften Regelung gefüllt. 

Stand November 2022 

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